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Datenschutz

Vorstandssitzung am 30.10.2018

Datenschutzgrundverordnung DSGVO, Maßnahmen

Am 25.05.2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft getreten. Die Veränderung der
Rechtslage des Datenschutzes muss auch von Vereinen beachtet werden, da bei Verstößen hohe
Bußgelder drohen. Der Datenschutz betrifft alle personenbezogenen Daten innerhalb des
Vereins, das sind alle Einzelangaben über Mitglieder, Spender, Klienten oder Kunden.
Da der Vorstand "Verantwortlicher" im Sinne des DSGVO ist, werden folgende Maßnahmen
diskutiert und beschlossen:
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
Diese Anlage beschreibt Datenverarbeitung, Kontrolle, Aufgabenverteilung und Backup.
  • Verzeichnis der Verarbeitungstätigkeiten
In dieser Anlage werden die Verarbeitungstätigkeiten und die Aufgaben der Beteiligten
beschrieben.
  • Verzeichnis der Funktionsträger
Diese Anlage beschreibt die beteiligten Funktionsträger im Verein.
  • Verpflichtungserklärungen zum Datenschutz für das Ehrenamt
Die Verpflichtungserklärung zum Datenschutz wurde von allen Funktionsträgern
unterschrieben.
  • Datenschutzklausel als Anlage für zukünftige Beitrittserklärungen
Diese Anlage beschreibt, welche personenbezogenen Daten der Förderverein erhebt,
verarbeitet und zur Erfüllung der satzungsgemäßen Zwecke nutzt.
Alle Mitglieder haben die Datenschutzklausel erhalten
Die entsprechenden Verzeichnisse und die unterschriebenen Verpflichtungserklärungen sind
beim Schriftführer abgelegt.